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Frage & Antwort

Ist ein Pavillon gegen Sturm und Schneedruck versichert?

Automatisch versichert ist ein Pavillon nicht. Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Sturm ab Windstärke 8 und bei Hagel, aber nur für die Gebäude und Grundstücksbestandteile, die im Vertrag genannt sind. Schneedruck gehört zu den Elementargefahren und ist ein Zusatzbaustein. Ob dein Pavillon dazugehört, sagt dir nur dein Versicherer, am besten schriftlich und vor dem ersten Winter.

von der Redaktion aktualisiert am 11. Oktober 2026 3 Min. Lesezeit

Die Antwort in Kürze

Ein Pavillon ist nur versichert, wenn dein Vertrag ihn einschließt. Nach den Musterbedingungen der Versicherer sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude versichert; Gartenhäuser und Carports lassen sich laut Verbraucherzentrale auf Wunsch gegen Mehrbeitrag mitversichern. Sturm zählt ab Windstärke 8. Schneedruck ist eine Elementargefahr und braucht den Zusatzbaustein. Frag den Versicherer schriftlich.

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Die kurze Antwort

Ein Pavillon mit festem Dach ist nicht von selbst mitversichert, nur weil er im Garten eines versicherten Hauses steht. Zwei Dinge müssen zusammenkommen: Der Pavillon muss zu den versicherten Sachen deines Vertrags gehören, und die Ursache des Schadens muss eine versicherte Gefahr sein.

Wir geben wieder, was der Verband der Versicherer und die Verbraucherzentrale dazu schreiben. Das ist keine Versicherungsberatung. Was für dich gilt, steht in deinem Versicherungsschein und in den Bedingungen deines Versicherers.

Welche Versicherung für welchen Schaden?

SchadenZuständig laut GDV und VerbraucherzentraleBedingung
Sturm reißt am Dach oder wirft etwas auf den PavillonWohngebäudeversicherungSturm ab Windstärke 8; Pavillon muss versicherte Sache sein
Hagel beschädigt die DachplattenWohngebäudeversicherungzahlt laut Verbraucherzentrale unabhängig von der Windstärke; Pavillon muss versicherte Sache sein
Dach gibt unter Schnee nachElementarschadenversicherung (Zusatzbaustein)Baustein muss abgeschlossen sein; Pavillon muss versicherte Sache sein
Möbel unter dem Dach werden beschädigtHausratversicherunghängt vom Vertrag ab

Sturm: erst ab Windstärke 8

Die Musterbedingungen des GDV für die Wohngebäudeversicherung (VGB 2022) beschreiben Sturm als „wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8“ und nennen dazu mindestens 62 km pro Stunde. Der GDV und die Verbraucherzentrale geben dieselbe Schwelle an. Lässt sich die Windstärke am Schadenort nicht feststellen, genügt nach den Musterbedingungen unter anderem der Nachweis, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand angerichtet hat.

Für den Pavillon heißt das: Ein Schaden bei weniger Wind ist nach diesen Bedingungen kein Sturmschaden. Was Hersteller zum Wind angeben und warum pauschale Grenzen nicht belegt sind, steht unter Sturmfester Pavillon.

Schneedruck: nur mit Zusatzbaustein

Schneedruck steht in den Musterbedingungen bei den „weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)“. Dort heißt es: „Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.“ Der GDV nennt als Beispiel Schäden an einem Flachdach. Diese Deckung ist ein Zusatzbaustein; die Verbraucherzentrale schreibt, es gebe sie in der Regel nur als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. In neueren Verträgen ist der Baustein laut GDV oft schon enthalten.

Die Versicherung ersetzt nicht die Frage, ob das Dach den Schnee trägt. Wie du die Angabe des Herstellers mit deinem Standort vergleichst, zeigt die Seite zur Schneelast beim Pavillon.

Der entscheidende Punkt: Gehört der Pavillon zum Vertrag?

Versichert sind nach den Musterbedingungen „die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude“, dazu ihre Bestandteile, ihr Zubehör, an das Gebäude anschließende Terrassen und „weitere Grundstücksbestandteile“. Welche Grundstücksbestandteile das sind, lassen die Musterbedingungen offen: An dieser Stelle steht ein Platzhalter, den jeder Versicherer selbst füllt.

Die Verbraucherzentrale schreibt, Carports, Gewächs- und Gartenhäuser könnten „auf Wunsch und gegen einen höheren Beitrag mitversichert werden“. Das Verbraucherportal der Versicherer rät, Anbauten wie Garage oder Gartenhäuschen dem Versicherer zu melden, damit sie bei Bedarf mitversichert werden können. Einen Pavillon nennt keine dieser Quellen. Wie ein Versicherer ein verschraubtes Dach auf vier Pfosten einordnet, haben wir nirgends allgemein beantwortet gefunden.

Was du selbst beitragen musst

Die Musterbedingungen verlangen, versicherte Sachen „stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten“, und nennen dabei ausdrücklich Dächer und außen angebrachte Sachen; Mängel und Schäden seien unverzüglich zu beseitigen. Welche Folgen ein Verstoß im Einzelfall hat, regelt der Vertrag.

Für einen Pavillon liegt nahe, was Hersteller ohnehin verlangen: die Fußplatten nach Anleitung verschrauben und Schnee früh vom Dach nehmen. Die Schritte stehen unter Pavillon befestigen und Schnee vom Pavillondach räumen. Dass ein Versicherer daraus eine Bedingung macht, ist unsere Vermutung und nicht belegt; frag danach.

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Nachgefragt

Zahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn ein Sturm den Pavillon beschädigt?

Nur wenn der Pavillon zu den versicherten Sachen deines Vertrags gehört und ein Sturm im Sinne der Bedingungen vorlag. Die Musterbedingungen des Versichererverbands GDV nennen als Sturm eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8, das sind dort mindestens 62 km pro Stunde. Ob ein freistehender Pavillon als Nebengebäude oder Grundstücksbestandteil mitversichert ist, regelt jeder Versicherer selbst. Lass es dir schriftlich bestätigen.

Ist ein Schaden durch Schnee auf dem Pavillondach versichert?

Schneedruck ist in den Musterbedingungen eine Elementargefahr und dort beschrieben als die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Der Schutz dafür ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung, den es laut Verbraucherzentrale in der Regel nicht einzeln gibt. Ohne diesen Baustein ist Schneedruck nicht gedeckt, und mit ihm nur für die Sachen, die der Vertrag nennt.

Sind Gartenmöbel unter dem Pavillon mitversichert?

Möbel sind Hausrat und kein Teil des Gebäudes. Der GDV ordnet Sturmschäden an Möbeln und Einrichtung der Hausratversicherung zu. Ob Gartenmöbel im Freien dazugehören, steht in keiner der Quellen, die wir gelesen haben; das hängt vom Vertrag ab. Frag deinen Versicherer danach, wenn unter dem Dach eine teure Sitzgruppe steht.

Belege und Quellen

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Redaktion hardtop-pavillon.de

Datenblätter, Normen und Bauordnungen – für den Garten übersetzt

Wir sind die Redaktion von hardtop-pavillon.de. Wir lesen Angebote, Datenblätter und Montageanleitungen von Pavillons mit festem Dach, rechnen Schneelasten nach der Normformel nach und schlagen die Fundstellen in den Landesbauordnungen nach.

  • Herstellerangaben mit Quelle
  • „Keine Angabe“ statt Schätzwert
  • Vergleich nach Datenblatt und Anleitung
  • Anbieterangaben im Impressum

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