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Baugenehmigung für den Pavillon mit festem Dach: Was die Landesbauordnungen regeln

Das hängt vom Bundesland und von der Größe ab. Ein Pavillon mit festem Dach ist baurechtlich ein Gebäude, auch ohne Wände. Die Landesbauordnungen stellen kleine Gebäude verfahrensfrei: in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Brandenburg bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, in Baden-Württemberg bis 40 m³ im Innenbereich, jeweils mit Bedingungen. Für die übrigen Länder nennen wir keine Zahl. Verbindlich ist die Auskunft deiner Bauaufsicht – diese Seite ist keine Rechtsberatung.

von der Redaktion aktualisiert am 12. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit

Das Wichtigste vorab

Eine einheitliche Regel gibt es nicht. Ein Pavillon mit festem Dach ist ein Gebäude. Verfahrensfrei sind Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt in Bayern (Art. 57 BayBO), NRW (§ 62 BauO NRW), Sachsen (§ 61 SächsBO) und Brandenburg (§ 61 BbgBO), in Baden-Württemberg bis 40 m³ im Innenbereich (Anhang 1 zu § 50 LBO), jeweils mit Bedingungen. Die Musterbauordnung nennt 10 m² Grundfläche. Abstandsflächen und Bebauungsplan gelten trotzdem. Frag vor dem Kauf dein Bauamt.

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste vorab

Diese Seite gibt wieder, was in Gesetzen steht, die wir am 11.10.2026 im Wortlaut an der amtlichen Quelle gelesen haben. Sie ist keine Rechtsberatung. Bauordnungen werden häufig geändert, und über den Einzelfall entscheidet die Bauaufsichtsbehörde bei deiner Stadt, deinem Landkreis oder deinem Bezirk. Ruf dort an, bevor du bestellst.

Drei Punkte gelten überall:

  1. Ein Pavillon mit festem Dach ist ein Gebäude.
  2. Ob er ein Verfahren braucht, regelt die Bauordnung des Bundeslands.
  3. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei.

Ein Pavillon mit festem Dach ist ein Gebäude

Viele gehen davon aus, ein offener Pavillon ohne Wände sei kein Gebäude und brauche deshalb nie eine Genehmigung. Das stimmt als allgemeine Aussage nicht.

Die Musterbauordnung, an der sich die Länder orientieren, definiert in § 2 Abs. 2: Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Wände kommen in der Definition nicht vor. Die Bauordnungen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben diese Definition jeweils in § 2 Abs. 2 übernommen.

Die Grenzen in fünf Bundesländern, mit Fundstelle

Wir nennen nur Länder, deren Regel wir im amtlichen Landesrecht-Portal oder im Gesetzblatt nachgelesen haben. Die Links stehen in den Quellen am Ende der Seite.

LandFundstelleVerfahrensfrei sind
BayernArt. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBOGebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich; dort bis 20 m³ ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn sie weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen
Nordrhein-Westfalen§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten; im Außenbereich nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe
Baden-WürttembergAnhang 1 Nr. 1 Buchst. a zu § 50 Abs. 1 LBOGebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt
Sachsen§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBOGebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³ und von bis zu 80 m³ für Ladestationen, die der Elektromobilität des öffentlichen Nahverkehrs dienen, außer im Außenbereich
Brandenburg§ 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BbgBOGebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 m³ Brutto-Rauminhalt, die nicht im Außenbereich liegen; nicht für Garagen, Ställe sowie Gebäude für Verkaufs- oder Ausstellungszwecke

Stand der gelesenen Fassungen: Bayern gültig ab 01.05.2026, Nordrhein-Westfalen Fassung vom 01.09.2026, Baden-Württemberg Neufassung vom 16.03.2026, Sachsen gültig ab 19.03.2024, Brandenburg zuletzt geändert am 29.06.2026. Für Brandenburg weist das Landesrecht-Portal darauf hin, dass Änderungen unter anderem des § 61 am 1. Januar 2027 in Kraft treten; den künftigen Wortlaut haben wir nicht ausgewertet.

Dieselbe Tabelle mit den Unterschieden zwischen den Ländern und dem Weg zur Auskunft in den übrigen elf Ländern steht in der Übersicht nach Bundesländern.

Zwei Bedingungen in diesen Texten verdienen Aufmerksamkeit:

  • „Ohne Aufenthaltsräume“ und „ohne Feuerstätten“. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg knüpfen die Verfahrensfreiheit daran; Bayern und Sachsen nennen im Innenbereich keine solche Bedingung. Aufenthaltsräume sind nach § 2 Abs. 7 LBO Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Wie die Behörde einen offenen Pavillon mit Sitzgruppe, einen geschlossenen Pavillon mit Seitenwänden oder einen Pavillon mit Kamin einordnet, steht nicht im Gesetz. Frag danach.
  • Innenbereich und Außenbereich. Die großzügigeren Grenzen gelten innerhalb bebauter Ortsteile. Im Außenbereich entfällt die Freistellung oder schrumpft auf 20 m³ (Bayern, Baden-Württemberg).

Und die anderen Bundesländer?

Die übrigen elf Bauordnungen haben wir nicht im amtlichen Wortlaut gelesen und nennen deshalb keine Zahlen. Klar ist: Die Grenzen sind nicht einheitlich. Als Orientierung dient die Musterbauordnung, die in § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m² verfahrensfrei stellt, außer im Außenbereich. Länder, die sich daran halten, messen also nach Grundfläche und nicht nach Rauminhalt. Dort kann schon ein Pavillon mit 3x4 m über der Grenze liegen.

Die Musterbauordnung selbst ist kein geltendes Recht. Was in deinem Land gilt, sagt dir das Bauamt oder das Landesrecht-Portal deines Bundeslands.

Wie viel Rauminhalt hat ein Pavillon?

Der Brutto-Rauminhalt ist vereinfacht gesagt das Volumen eines Gebäudes nach seinen Außenmaßen. Für einen Überschlag rechnest du Grundfläche mal mittlere Höhe. Die mittlere Höhe liegt zwischen der Höhe an der Traufe und der Höhe am First.

Mit einer mittleren Höhe von rund 2,3 bis 2,9 m ergibt sich:

GrößeGrundflächeRauminhalt (Überschlag)Bayern, NRW, Sachsen, Brandenburg (75 m³)Baden-Württemberg, Innenbereich (40 m³)
2,5x2,5 mrund 6 m²rund 14 bis 18 m³darunterdarunter
3x3 m9 m²rund 21 bis 26 m³darunterdarunter
3x4 m12 m²rund 28 bis 35 m³darunterdarunter
4x4 m16 m²rund 37 bis 46 m³darunteran der Grenze oder darüber
3x6 m18 m²rund 41 bis 52 m³darunterdarüber

Das ist eine eigene Überschlagsrechnung und kein amtlicher Wert. Die Höhen der Modelle unterscheiden sich, und wie die Behörde bei einem Gebäude ohne Wände den Rauminhalt und den Dachüberstand ansetzt, kann sie nur selbst sagen. Nimm für deine Anfrage die Maße aus dem Datenblatt: Länge, Breite, Traufhöhe und Firsthöhe.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Wer unter der Grenze bleibt, braucht kein Verfahren. Die Vorschriften gelten weiter. Das steht ausdrücklich in den Gesetzen:

  • Musterbauordnung, § 59 Abs. 2: Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung, die Anforderungen einzuhalten, die öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen stellen. Die Eingriffsbefugnisse der Bauaufsicht bleiben unberührt.
  • Bayern, Art. 55 Abs. 2 BayBO: dieselbe Regel.
  • Baden-Württemberg, § 50 Abs. 5 LBO: Verfahrensfreie Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
  • Sachsen, § 59 Abs. 2 SächsBO, und Brandenburg, § 61 Abs. 1 BbgBO: dieselbe Regel.

In der Praxis sind das vor allem drei Dinge:

  1. Abstandsflächen. Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten. Die Maße und die Ausnahmen für kleine Gebäude regelt jedes Land selbst. Was dazu in den fünf gelesenen Bauordnungen steht, zeigt die Seite Wie nah darf ein Pavillon an der Grundstücksgrenze stehen?
  2. Bebauungsplan und örtliche Satzungen. Sie können Nebengebäude auf bestimmte Flächen beschränken oder Vorgaben zu Größe, Dach und Material machen.
  3. Standsicherheit. Auch ein verfahrensfreies Gebäude muss standsicher sein. Dazu gehören die Verankerung und die Schneelast. Mehr dazu unter Pavillon befestigen und Schneelast beim Pavillon.

Stellt die Behörde später einen Verstoß fest, kann sie einschreiten, auch wenn kein Verfahren nötig war.

Für Parzellen in einer Kleingartenanlage kommt das Bundeskleingartengesetz dazu, siehe Pavillon im Kleingarten.

Terrassenüberdachung: die 30-m²-Regel

Viele Shops schreiben, Terrassenüberdachungen bis 30 m² seien frei. Für die fünf geprüften Länder stimmt das mit Einschränkungen:

LandFundstelleRegel
BayernArt. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBOTerrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m², ohne Tiefenmaß
Nordrhein-Westfalen§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW 2018Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m
Baden-WürttembergAnhang 1 Nr. 1 Buchst. l zu § 50 Abs. 1 LBOTerrassen und Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche, außer Dachterrassen
Sachsen§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBOTerrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m
Brandenburg§ 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. k BbgBOTerrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4 m, außer im Außenbereich

Die Regel betrifft das Dach über einer Terrasse und ist vor allem für Anbaupavillons an der Hauswand von Belang. Ob ein freistehender Pavillon mitten im Garten darunter fällt, steht in keinem der fünf Texte. Verlass dich nicht auf diese Auslegung, sondern frag nach. Die Abgrenzung behandelt die Seite Pavillon oder Terrassenüberdachung.

So fragst du dein Bauamt

  1. Zuständige Stelle finden

    Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde, je nach Ort bei der Stadt, beim Landkreis oder beim Bezirksamt. Viele Gemeinden nennen sie auf ihrer Website unter „Bauen“.
  2. Maße bereitlegen

    Länge, Breite, Traufhöhe und Firsthöhe aus dem Datenblatt, dazu der geplante Standort auf dem Grundstück mit Abstand zu den Grenzen.
  3. Drei Fragen stellen

    Ist der Pavillon in dieser Größe verfahrensfrei? Welcher Abstand zur Grenze ist einzuhalten? Gibt es einen Bebauungsplan oder eine Satzung, die dagegen spricht?
  4. Antwort aufheben

    Bitte um eine Antwort per E-Mail und leg sie zu den Unterlagen des Pavillons.

Welche Größe macht am wenigsten Fragen?

Die kleinste. Ein Pavillon mit 3x3 m hat 9 m² Grundfläche und nach unserem Überschlag rund 21 bis 26 m³. Er liegt damit unter den Rauminhalts-Grenzen der fünf geprüften Länder und unter den 10 m² der Musterbauordnung. Eine Zusage ist das nicht, weil Abstand, Standort und die weiteren Bedingungen dazukommen. Die Modelle dieser Größe stehen auf der Kaufseite Pavillon 3x3 m.

Drei häufige Anschlussfragen haben eigene Seiten: Wie lange darf ein Pavillon ohne Genehmigung stehen?, Kann der Nachbar den Pavillon verbieten? und Pavillon im Mietgarten und in der Eigentümergemeinschaft. Für Dachterrasse und Balkon gelten eigene Regeln, siehe Pavillon auf Dachterrasse und Balkon?

Alle Größen nebeneinander zeigt der Vergleich der Hardtop-Pavillons. Die Begriffe verfahrensfrei und Brutto-Rauminhalt erklärt das Glossar, kurze Antworten auf weitere Fragen stehen unter Fragen und Antworten. Den Überblick über Größen und Dacharten gibt die Startseite zum Pavillon mit festem Dach.

Nachgefragt

Brauche ich für einen Pavillon mit festem Dach eine Baugenehmigung?

Das entscheidet die Bauordnung deines Bundeslands. Kleine Gebäude sind verfahrensfrei, die Grenze ist aber je nach Land ein Rauminhalt oder eine Grundfläche. Im amtlichen Wortlaut gelesen haben wir Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Brandenburg (jeweils 75 m³) sowie Baden-Württemberg (40 m³ im Innenbereich), jeweils mit weiteren Bedingungen. Für alle anderen Länder nennen wir keine Zahl: Frag das örtliche Bauamt.

Ist ein offener Pavillon ohne Wände überhaupt ein Gebäude?

Ja. Nach § 2 Abs. 2 der Musterbauordnung sind Gebäude selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dienen. Wände sind kein Merkmal. Entscheidend ist das Dach. Die Bauordnungen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg enthalten dieselbe Definition.

Wie groß darf ein Pavillon ohne Baugenehmigung sein?

In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Brandenburg bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, in Baden-Württemberg bis 40 m³ im Innenbereich, jeweils unter den Bedingungen des Gesetzes, etwa nicht im Außenbereich. Ein Pavillon mit 3x3 m kommt nach unserer Überschlagsrechnung auf rund 21 bis 26 m³, einer mit 3x4 m auf rund 28 bis 35 m³. Die übrigen Länder haben wir nicht im amtlichen Wortlaut gelesen; dort gibt das Bauamt Auskunft.

Was ist der Unterschied zwischen verfahrensfrei und genehmigungsfrei?

„Verfahrensfrei“ ist der Begriff der Bauordnungen: Für das Vorhaben ist kein Verfahren bei der Bauaufsicht nötig. „Genehmigungsfrei“ wird im Alltag gleichbedeutend verwendet. Davon zu trennen ist die Genehmigungsfreistellung, ein eigenes Verfahren mit Unterlagen. In keinem Fall entfällt die Pflicht, die Vorschriften des Baurechts einzuhalten.

Gilt die Grenze von 30 m² für Terrassenüberdachungen auch für einen Pavillon?

Alle fünf geprüften Länder stellen Terrassenüberdachungen bis 30 m² verfahrensfrei, mit unterschiedlichen Zusätzen: Bayern ohne Tiefenmaß, Sachsen bis 3 m Tiefe, Brandenburg bis 4 m, NRW bis 4,50 m, Baden-Württemberg nur im Innenbereich. Ob ein freistehender Pavillon im Garten als Terrassenüberdachung gilt, steht in keinem dieser Texte. Das entscheidet die Bauaufsicht.

Belege und Quellen

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