Glossar
Glossar: Begriffe rund um den Pavillon mit festem Dach
In den Angeboten stehen Stegplatte und Pulverbeschichtung, in der Norm kN/m² und in der Bauordnung verfahrensfrei. Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die du vor dem Kauf eines Pavillons mit festem Dach verstehen solltest.
Die Begriffe unten sind alphabetisch sortiert. Sie stammen aus drei Welten, die beim Pavillon mit festem Dach zusammenkommen.
Aus den Angeboten kommen die Wörter für Bauteile und Material: Stegplatte, Polycarbonat, Stahldach, Seitenteile, Fußplatte, Pulverbeschichtung. Sie entscheiden darüber, wie hell es unter dem Dach ist und wie der Pavillon am Boden hält. Den Unterschied der beiden Dacharten erklärt der Vergleich Stahldach oder Polycarbonat.
Aus der Norm kommen Schneelast, Schneelastzone, die charakteristische Schneelast, die Einheit kN/m² sowie Windlast und Windzone. Sie helfen bei der Frage, ob ein Dach zu deinem Standort passt. Die Einordnung zeigt die Seite zur Schneelast beim Pavillon, die Windangaben stehen unter Wie viel Wind hält ein Pavillon aus?
Aus der Bauordnung kommen Gebäude, verfahrensfrei, Brutto-Rauminhalt, Brutto-Grundfläche, Terrassenüberdachung sowie Innen- und Außenbereich. Sie entscheiden, ob du vor dem Aufbau zur Bauaufsicht musst. Die Fundstellen der fünf Bundesländer, deren Bauordnung wir im amtlichen Wortlaut gelesen haben (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg, Baden-Württemberg), stehen auf der Seite zur Baugenehmigung.
Wo wir Zahlen nennen, stammen sie aus den unten genannten Quellen. Antworten auf typische Fragen stehen unter Fragen und Antworten, die Verankerung je Untergrund unter Pavillon befestigen.
- Ballast
- Gewichte wie Standfüße mit Sand oder Wasser. Sie sind die übliche Sicherung für Faltpavillons. Für einen Pavillon mit festem Dach sind sie ein Kompromiss ohne Freigabe des Herstellers.
- Brutto-Grundfläche
- Grundfläche eines Gebäudes nach seinen Außenmaßen, in Quadratmetern. Die Musterbauordnung nennt in § 61 Abs. 1 Nr. 1 a eine Grenze von 10 m² Brutto-Grundfläche; sie ist kein geltendes Recht. Was in deinem Bundesland gilt, sagt das örtliche Bauamt.
- Brutto-Rauminhalt
- Rauminhalt eines Gebäudes nach seinen Außenmaßen, in Kubikmetern. Verfahrensfrei sind Gebäude bis 75 m³ in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Brandenburg (jeweils mit Bedingungen, zum Beispiel nicht im Außenbereich) und bis 40 m³ im Innenbereich oder 20 m³ im Außenbereich in Baden-Württemberg. Für Brandenburg weist das Gesetzesportal auf Änderungen des § 61 zum 1. Januar 2027 hin. Andere Länder haben wir nicht im amtlichen Wortlaut gelesen. Für einen Pavillon gilt als eigener Überschlag: Grundfläche mal mittlere Höhe.
- Charakteristische Schneelast (s_k)
- Rechenwert der Norm für die Schneelast am Boden. Er hängt von Zone und Geländehöhe ab. Für Zone 2 sind es in niedrigen Lagen mindestens 0,85 kN/m²; die Zone einer Gemeinde steht in der Tabelle des Deutschen Instituts für Bautechnik.
- Faltpavillon
- Zusammenklappbarer Pavillon mit Scherengestell und Stoffdach, auch Pop-up-Pavillon genannt. Er wird bei Schnee und Sturm abgebaut und ist kein Ersatz für ein festes Dach, auch wenn „winterfest“ im Titel steht.
- Fußplatte
- Platte am unteren Ende eines Pfostens mit Bohrungen für die Verschraubung. Hersteller verlangen, die Fußplatten mit einem Untergrund zu verschrauben, der Druck und Zug durch Wind aufnehmen kann.
- Gazebo
- Englische Bezeichnung für einen Gartenpavillon. In Angeboten internationaler Hersteller steht „Hardtop Gazebo“ für einen Pavillon mit festem Dach.
- Gebäude (Baurecht)
- Nach § 2 Abs. 2 der Musterbauordnung eine selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann. Wände gehören nicht zur Definition. Ein Pavillon mit festem Dach ist deshalb auch ohne Seitenwände ein Gebäude.
- Hardtop-Pavillon
- Ein freistehender Gartenpavillon mit einem festen Dach aus Stahlblech oder Polycarbonat-Platten, der dauerhaft montiert wird und, anders als ein Pavillon mit Stoffdach, mit Dach durch den Winter stehen bleiben kann, wenn die vom Hersteller angegebene Schneelast zum Standort passt. Andere Namen: Pavillon mit festem Dach, Hartdach-Pavillon, Ganzjahrespavillon.
- Innenbereich und Außenbereich
- Der Innenbereich ist der im Zusammenhang bebaute Ortsteil, der Außenbereich liegt außerhalb. Im Außenbereich gelten strengere Regeln: In Bayern, Sachsen und Brandenburg gilt die 75-m³-Grenze dort nicht; Bayern und Baden-Württemberg nennen für den Außenbereich 20 m³ mit weiteren Bedingungen.
- kN/m² (Kilonewton pro Quadratmeter)
- Einheit der Flächenlast in Normen. 1 kN/m² entspricht rund 102 kg/m². Die 0,85 kN/m² der Zone 2 sind also rund 87 kg/m².
- Lamellendach
- Dach aus drehbaren Lamellen, typisch für Pergolen. Es ist eine eigene Bauart und kein Hardtop-Pavillon im engeren Sinn. Zu den beiden Lamellenpergolen unserer Auswahl heißt es im Angebot „nicht auf Wind- und Schneelast getestet“ (Primeyard) und, für den geschlossenen Zustand, „nicht zum Tragen von Schneelasten“ geeignet (Domi).
- Lüftungshaube (Doppeldach)
- Kleines zweites Dach über der Dachspitze mit einem Spalt zum Hauptdach. Anbieter nennen es Doppeldach oder belüftetes Dach.
- Polycarbonat
- Lichtdurchlässiger Kunststoff, aus dem die Stegplatten vieler Pavillondächer bestehen. Platten mit UV-Schutzschicht vergilben nach Angaben der Plattenhersteller über zehn Jahre kaum; ob ein Pavillon solche Platten hat, nennen die Angebote meist nicht.
- Pulverbeschichtung
- Farbschicht, die als Pulver aufgetragen und eingebrannt wird. Viele Hersteller nennen sie als Oberfläche der Pfosten und Träger ihrer Pavillons.
- Punktfundament
- Einzelnes Betonfundament unter einem Pfosten. Es wird frostfrei gegründet; wie tief das am eigenen Ort ist, sagt das Bauamt oder ein Fachbetrieb. Verbindlich sind die Montageanleitung und bei großen Pavillons die Bauaufsicht.
- Schneelast
- Das Gewicht des Schnees, das auf einer Fläche liegt. Für ein Dach wird die zulässige Schneelast als Flächenlast in kg/m² angegeben. Die meisten Zahlen in den Angeboten sind ungeprüfte Anbieterangaben; eine Zusage für den eigenen Standort gibt nur der Hersteller mit Nachweis. Fehlt die Zahl, heißt das bei uns „im Angebot keine Angabe“.
- Schneelastzone
- Einteilung Deutschlands in die Zonen 1, 1a, 2, 2a und 3 nach DIN EN 1991-1-3 mit Nationalem Anhang. Welche Gemeinde in welcher Zone liegt, steht in einer Tabelle des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
- Seitenteile
- Seitliche Abschlüsse eines Pavillons, bei den Modellen unserer Auswahl meist aus Polyestergewebe, dazu Vorhänge oder Moskitonetze; keine festen Wände. Für Sturm gilt: Halte dich an Anleitung und Warnhinweise deines Modells; der Hinweis des Herstellers geht vor. Sagt der Hersteller nichts dazu, ist unsere Ableitung: Seitenteile vor einem angekündigten Sturm zurückbinden oder abnehmen.
- Stahldach
- Dach aus Stahlblech, laut den Angeboten galvanisiert oder verzinkt. Es ist blickdicht und gibt vollen Schatten.
- Stegplatte (Doppelstegplatte)
- Hohlkammerplatte aus Kunststoff, bei Pavillons meist aus Polycarbonat. Zwei Deckschichten sind durch Stege verbunden. Bei Hardtop-Pavillons sind Stärken von 6 und 8 mm verbreitet.
- Terrassenüberdachung
- Dach über einer Terrasse, baurechtlich wichtig für Anbaupavillons an der Hauswand. Verfahrensfrei sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche in Bayern (ohne Tiefenmaß), bis 30 m² und 3 m Tiefe in Sachsen und bis 30 m² und 4 m Tiefe in Brandenburg (nicht im Außenbereich). Für andere Länder frag das örtliche Bauamt.
- Verfahrensfrei
- Ein Vorhaben braucht kein Genehmigungsverfahren. Die übrigen Vorschriften gelten trotzdem, zum Beispiel Abstandsflächen und der Bebauungsplan. Verfahrensfrei heißt also nicht regelfrei. Verbindlich ist die Auskunft der Bauaufsicht.
- Windlast
- Die Kraft, mit der Wind auf ein Bauwerk drückt und daran zieht. Pauschale Grenzen in Windstärken sind für Pavillons nicht belegt. Zahlen in km/h nennen wir nur, wenn die Quelle sie nennt, im Wortlaut und mit Herkunft; die meisten stehen nur im Amazon-Angebot ohne eingesehenen Prüfnachweis.
- Windzone
- Einteilung Deutschlands in vier Zonen nach DIN EN 1991-1-4 mit Nationalem Anhang. Die Zone einer Gemeinde steht in einer Tabelle des Deutschen Instituts für Bautechnik. Die Zonen dienen der Bemessung von Bauwerken und sind keine Belastungsgrenze eines Pavillons.
Belege und Quellen
- Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg, Bautechnisches Prüfamt: Merkblatt „Standsicherheit von Gebäuden bei Schneelasten“, Fassung 08.09.2021 (Mindestwert 0,85 kN/m² in Schneelastzone 2)
- Deutsches Institut für Bautechnik: Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen, Stand 7. Februar 2023 (Tabelle je Bundesland)
- Deutsches Institut für Bautechnik: Technische Baubestimmungen (Fundort der Tabelle „Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen“)
- Bauministerkonferenz: Musterbauordnung, § 2 Abs. 2 und § 61
- Bayerische Bauordnung, Art. 57
- Land Nordrhein-Westfalen, RECHT.NRW.DE: Landesbauordnung 2018, § 62 (Fassung vom 01.09.2026)
- Sächsische Bauordnung, § 61 (verfahrensfreie Bauvorhaben), REVOSAX
- Brandenburgische Bauordnung, § 61 (genehmigungsfreie Vorhaben), BRAVORS
- Landtag von Baden-Württemberg: Gesetzblatt 2026 Nr. 44, Neufassung der Landesbauordnung (Anhang 1 zu § 50)
- mygardenhome.de: Pavillon wind- und wetterfest (Stoffdach im Winter abnehmen, Faltpavillon bei Schnee und Sturm abbauen)
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VergleichStahldach oder PolycarbonatStahldach oder Polycarbonat beim Hardtop-Pavillon: Licht, Schatten, Vergilben, Regengeräusch und Schneelast im Vergleich – mit Quellen und ohne Dämm-Mythos.- ÜberblickFragen & AntwortenKurze, belegte Antworten rund um den Pavillon mit festem Dach: Winter, Schneelast, Seitenteile bei Sturm, Verankerung ohne Bohren, Baurecht und Tests.
Aus der Redaktion
Redaktion hardtop-pavillon.de
Datenblätter, Normen und Bauordnungen – für den Garten übersetzt
Wir sind die Redaktion von hardtop-pavillon.de. Wir lesen Angebote, Datenblätter und Montageanleitungen von Pavillons mit festem Dach, rechnen Schneelasten nach der Normformel nach und schlagen die Fundstellen in den Landesbauordnungen nach.
- Herstellerangaben mit Quelle
- „Keine Angabe“ statt Schätzwert
- Vergleich nach Datenblatt und Anleitung
- Anbieterangaben im Impressum