Zum Inhalt springen

Das Gartenmagazin für Pavillons mit festem Dach

Hardtop-Pavillon.de
Menü

Frage & Antwort

Ist ein Pavillon mit festem Dach im Kleingarten erlaubt?

Das Bundeskleingartengesetz kennt keinen Pavillon. Es erlaubt im Kleingarten eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 m² Grundfläche, und der überdachte Freisitz zählt dabei mit. Ein Pavillon mit festem Dach ist ein überdachter Sitzplatz. Ob er zusätzlich zur Laube stehen darf, steht nicht im Gesetz. Das regeln Pachtvertrag und Gartenordnung, und darüber entscheidet zuerst der Vorstand deines Vereins.

von der Redaktion aktualisiert am 11. Oktober 2026 3 Min. Lesezeit

Die Antwort in Kürze

Nicht ohne Weiteres. Nach § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz ist im Kleingarten eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Ein dauerhaft montierter Pavillon mit festem Dach ist eine weitere überdachte Fläche. Frag vor dem Kauf schriftlich den Vereinsvorstand und lies Pachtvertrag und Gartenordnung. Die Vorschriften des Baurechts gelten zusätzlich.

Inhalt dieser Seite

Was das Gesetz sagt

Für Kleingärten gilt ein eigenes Bundesgesetz. Ein Kleingarten im Sinn von § 1 Bundeskleingartengesetz ist ein Garten, der zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung und zur Erholung dient und in einer Anlage mit mehreren Einzelgärten und gemeinschaftlichen Einrichtungen liegt. Der Garten hinter dem eigenen Haus fällt nicht darunter, auch wenn er klein ist.

Was dort gebaut werden darf, regelt § 3 Abs. 2:

  • Zulässig ist eine Laube in einfacher Ausführung.
  • Sie darf höchstens 24 m² Grundfläche haben, einschließlich überdachtem Freisitz.
  • Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
  • Die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt.

Das Wort Pavillon kommt im Gesetz nicht vor. Diese Seite gibt den Wortlaut wieder und ist keine Rechtsberatung.

Was das für einen Pavillon mit festem Dach bedeutet

Ein Hardtop-Pavillon wird dauerhaft montiert und hat ein festes Dach aus Stahlblech oder Polycarbonat-Platten. Im Kleingarten ist er damit genau das, was das Gesetz mitzählt: eine überdachte Fläche zum Sitzen.

Daraus folgen zwei Fragen, die der Gesetzestext nicht selbst beantwortet:

  1. Darf neben der Laube ein zweites Dach stehen? Das Gesetz spricht von einer Laube und rechnet den überdachten Freisitz in ihre Grundfläche ein. Einen frei im Garten stehenden Pavillon nennt es nicht. Ob der Verpächter ihn zulässt, steht im Pachtvertrag und in der Gartenordnung.
  2. Wird seine Fläche angerechnet? Auch dazu sagt der Wortlaut nichts Ausdrückliches. Eine eigene Rechnung stellen wir deshalb nicht an. Ob und wie der Verein die Fläche des Pavillons auf die 24 m² anrechnet, erfährst du nur dort.

Wer entscheidet

Der Verein und der Verpächter. Kleingärten sind gepachtet. Pachtvertrag und Gartenordnung legen fest, welche Baulichkeiten auf der Parzelle stehen dürfen, und sie dürfen strenger sein als das Gesetz. Welche Regel in deiner Anlage gilt, können wir nicht wissen. Der Vorstand weiß es.

Die Bauaufsicht. Das Kleingartenrecht ersetzt das Baurecht nicht. Ein Pavillon mit festem Dach ist baurechtlich ein Gebäude. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen führen „Gartenlauben in Kleingartenanlagen“ in ihrer Liste der verfahrensfreien Vorhaben. Genannt ist die Laube, nicht der Pavillon. Die allgemeinen Grenzen für kleine Gebäude stehen in der Übersicht nach Bundesländern, die Grundlagen auf der Seite zur Baugenehmigung.

Die Abstände. Zu Nachbarparzellen und Wegen kann die Gartenordnung eigene Vorgaben machen. Was die Bauordnungen zum Abstand sagen, steht unter Wie nah darf ein Pavillon an die Grundstücksgrenze?

Drei Fragen an den Vorstand

  1. Ist auf der Parzelle neben der Laube ein dauerhaft montierter Pavillon mit festem Dach zulässig?
  2. Wird seine Grundfläche auf die 24 m² angerechnet, und wie groß ist meine Laube laut Unterlagen des Vereins?
  3. Sind ein Fundament und das Verschrauben im Boden erlaubt, und welcher Abstand zur Nachbarparzelle gilt?

Die dritte Frage ist wichtig, weil Hersteller verlangen, die Fußplatten mit dem Untergrund zu verschrauben. Ein Pavillon mit festem Dach, der nur lose steht, ist keine Lösung. Was die Hersteller verlangen, steht unter Pavillon befestigen.

Wenn der Verein zustimmt

Dann zählt die Fläche, die der Vorstand genannt hat. Je kleiner der Pavillon, desto weniger überdachte Fläche kommt zur Laube hinzu. Freistehende Modelle unter 3x3 m und die Alternativen dazu vergleichen wir unter kleine Pavillons mit festem Dach.

Wenn der Verein ablehnt

Dann bleibt der überdachte Freisitz an der Laube, soweit die 24 m² das hergeben, oder ein Sonnenschutz, der nicht dauerhaft montiert ist. Ein Faltpavillon wird nach der Nutzung wieder abgebaut; warum er kein Ersatz für ein festes Dach ist, steht unter Faltpavillon winterfest?

Nachgefragt

Wie groß darf die überdachte Fläche im Kleingarten sein?

§ 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz nennt für die Laube höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz. Die Laube muss von einfacher Ausführung sein und darf nach Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Vereine und Verpächter können in Pachtvertrag und Gartenordnung engere Vorgaben machen.

Brauche ich im Kleingarten eine Baugenehmigung für einen Pavillon?

Das Bundeskleingartengesetz lässt die Vorschriften des Baugesetzbuchs ausdrücklich unberührt, und die Landesbauordnung gilt ebenfalls. Mehrere Länder stellen Gartenlauben in Kleingartenanlagen verfahrensfrei; ein Pavillon ist dort nicht genannt. Frag zuerst den Vorstand und im Zweifel die untere Bauaufsicht.

Ist ein Faltpavillon im Kleingarten einfacher?

Ein Faltpavillon wird nicht dauerhaft montiert und nach der Nutzung wieder abgebaut. Ob der Verein ihn für ein Fest oder über den Sommer duldet, steht in der Gartenordnung und nicht im Gesetz. Für den Winter ist er keine Lösung: Faltpavillons werden bei Schnee und Sturm abgebaut.

Belege und Quellen

Weiterlesen

Aus der Redaktion

Redaktion hardtop-pavillon.de

Datenblätter, Normen und Bauordnungen – für den Garten übersetzt

Wir sind die Redaktion von hardtop-pavillon.de. Wir lesen Angebote, Datenblätter und Montageanleitungen von Pavillons mit festem Dach, rechnen Schneelasten nach der Normformel nach und schlagen die Fundstellen in den Landesbauordnungen nach.

  • Herstellerangaben mit Quelle
  • „Keine Angabe“ statt Schätzwert
  • Vergleich nach Datenblatt und Anleitung
  • Anbieterangaben im Impressum

Über uns So bewerten wir